Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines, Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule Meyer geschlossenen Verträge.

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind.

 

2. Vertragsabschluss

Die Abgabe einer schriftlichen Anmeldung stellt ein Angebot an die Tennisschule Meyer zum Abschluss einer Trainingsdienstleistung dar. Die Tennisschule Meyer ist in der

Annahme Ihres Angebotes frei.

Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Tennisschule Meyer Ihr Angebot durch Mitteilung eines abgestimmten, konkreten Trainingstermins zur Durchführung des

Trainings annimmt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Platz- und Hallenordnungen der jeweiligen Tennisvereine und kommerziellen Anlagen, auf denen das Training

durchgeführt wird, sind für alle Kurs-/ Camp-/ Trainingsteilnehmer verbindlich.

 

3. Vertragsdauer / Kündigungsfrist

Der Vertrag besitzt Gültigkeit im jeweiligen Kurszeitraum oder im vereinbarten Trainingszeitraum. Dieser ist im Winter: 15. September bis 30. April, im Sommer: 2. Mai bis

15. September, jeweils ohne Schulferienzeiten. Er kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitigem Austreten aus dem Tenniskurs / Tennistraining sind der volle

Rechnungsbetrag zu entrichten, eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge _ndet nicht statt. Der Vertrag verlängert sich automatisch (Vereinstraining / Dauertraining)

um eine weitere Saison, wenn nicht vorher fristgerecht gekündigt wurde. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang des Kündigungsschreibens

beim Empfänger. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Saisonende Schriftlich gekündigt werde.

 

4. Training

Das Leistungsangebot der Tennisschule Meyer umfasst Tenniskurse, Mannschafts-, Gruppen und Einzeltraining, sowie Feriencamps.

 

5. Durchführung des Trainings

Die Einteilung des Trainings bleibt der Tennisschule Meyer vorbehalten.

Nach erfolgter schriftlicher Anmeldung erfolgt in beiderseitigem Einvernehmen eine Terminabsprache. Die Tennisschule teilt die Kurse / Gruppen nach praktischen

Notwendigkeiten, insbesondere nach Spielstärke und Alter ein. Auf Wünsche der Kunden nehmen wir nach Möglichkeit Rücksicht. Bei Bedarf kann die Einteilung geändert

werden, was eine erneute Absprache erforderlich macht. Eine solche Änderung, bei nicht voll belegten Kursen / Gruppen, stellt keinen Kündigungsgrund dar.

Falls dies aus organisatorischen, gesundheitlichen Gründen notwendig ist, ist es der Tennisschule Meyer gestattet, auch während der Saison stellt keinen Kündigungsgrund

dar einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen. Bei schlechten Wetterverhältnissen kann das Training in die Halle verlegt werden.

Die Kosten (Hallengebühren) übernimmt die Tennisschule Meyer, bei gebuchten Kursen und Dauertraining. Ein gebuchtes Gruppentraining ist nicht übertragbar.

 

6. Aufsicht bei Kinder, Minderjährigen

Unsere Aufsichtsp_icht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings / Kurses. Die Eltern müssen dafür Sorge tragen, dass die Aufsicht Ihr(e)

Kind(er) vor und nach dem Training nahtlos gewährleistet ist. Informieren Sie Ihr(e) Kind(er) , dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen

des Trainers Folge zu leisten haben. Wir übernehmen keine Haftung, wenn der Trainingsbereich verlassen wird.

 

7. Trainingskosten, Kursgebühren, Inkasso

Die Höhe der Tenniskursgebühren ist entsprechend der aktuellen Preisliste. Kursgebühren und Trainingskosten sind nach Rechnungsstellung sofort fällig und ohne Abzug

zu zahlen. Das Entgelt für Einzelstunden, Probetraining oder Schnupperkurse ist mit Beendigung der Trainerstunde fällig.

Das Entgelt für Feriencamps ist am 1. Tag des Camp Besuchs zu zahlen.

 

8. Ausschluss vom Training

Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leiste

oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird.

In diesem Fall hat der / die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

 

9. Ausgefallene Stunden

Einzeltraining

Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens 24 Stunden vor dem Termin unterrichten.

Andernfalls entfällt unsere Leistungsverp_ichtung. Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Rechtzeitig abgesagte Stunden werden nachgeholt,

sofern dies terminlich möglich ist.

Gruppentraining, Tenniskurse, Camps

Im Rahmen des Gruppentrainings oder in Tenniskursen, sowie bei Camps können versäumte Stunden aus organisatorischen Gründen vom Teilnehmer nicht nachgeholt

werden. Gemäß § 615 BGB entfällt unsere Leistungsp_icht. Unser Anspruch auf Entgelt bleibt jedoch bestehen.

Die von der Tennisschule Meyer abgesagte Stunde, sowohl des Einzel- als auch des Gruppentrainings oder der Tenniskursstunde werden nach Absprache, soweit möglich,

nachgeholt, gutgeschrieben, nicht berechnet oder rückerstattet.

 

10. Haftung

Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

11. Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert.

Eine Weitergabe erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.

 

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Stand: Oktober 2013